Bauweise nach Norm
Das System der zweischaligen Wand besteht aus vier Schichten: der tragenden Innenschale (Hintermauerschale), der nichttragenden Außenschale (Vormauerschale), der Dämmschicht und der Luftschicht. Der konstruktiv maximale Schalenabstand beträgt 15 cm. Um eine Hinterlüftung zu gewährleisten, muss die Luftschicht mindestens 4 cm dick sein. Die maximale Stärke der Dämmschicht beträgt daher 11 cm.
An die Luftschicht werden außerdem folgende Anforderungen gestellt:
- Die Mindestdicke von 4 cm darf in der gesamten Wandhöhe nicht durch Mörtelreste oder andere Gegenstände eingeengt werden.
- Durch die Anordnung von Lüftungsöffnungen am Fußpunkt und am oberen Ende des Verblendmauerwerks muss eine Luftzirkulation im Hohlraum gewährleistet sein.
- Bei Unterbrechungen im Hohlraum, etwa durch Fensterbänke, müssen zusätzliche Lüftungsöffnungen im Verblendmauerwerk vorgesehen werden.